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09.01.2020

Autofahren 2020

welche veränderungen kommen dieses jahr auf uns autofahrer zu?
Straße 2020

Insgesamt wurden im letzten Monat des alten Jahres in Deutschland 283.380 Personenkraftwagen (Pkw) neu zugelassen. Das ist ein Plus von 19,5 Prozent gegenüber Dezember 2018. In der Jahresbilanz stehen somit insgesamt 3,6 Millionen Neuwagen, das sind +5,0 Prozent mehr als 2018. Im Jahr 2019 wurden 65,5 Prozent (+8,1 %) der Neuwagen gewerblich und 34,5 Prozent (-0,4 %) privat zugelassen. Die bevorzugten Farben beim Neuwagenkauf waren weiterhin Grau (30,3 %) und Schwarz (24,8 %). Der Anteil der weißen Autos lag auf Vorjahresniveau (20,6 %).

Die Zahlen der letzten Tage des vergangenen Jahres am Beispiel Deutschland sind eindeutig. Das Thema Auto ist und bleibt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ist stark von gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. So auch 2020. Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Neuerungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Parkende Autos

DEUTSCHLAND

Bußgelder erhöht

Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen könnte künftig statt 15 bis 30 Euro bis zu 100 Euro kosten oder sogar Punkte in Flensburg einbringen. Das sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer vor. Auch dreiminütiges Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen auf der Straße würde verboten. Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, droht eine Geldbuße von bis zu 320 Euro (plus einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg), bisher sind es 200 Euro.

Typklassen bei Versicherungen

Für rund elf Millionen Autofahrer kommt es 2020 zu einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung. In der Neueinstufung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) profitieren nur 4,6 Millionen Autofahrer von einer Verbesserung, rund 6,5 Millionen müssen sich auf steigende Beiträge einstellen – das entspricht rund jedem sechsten Auto in Deutschland. Die Typklassen geben den Versicherern eine Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos. Je höher die Typklasse, desto höher die Versicherungsprämie.

Automatik-Führerschein

Durch die Änderung einer EU-Richtlinie will Verkehrsminister Andreas Scheuer den Automatik-Führerschein attraktiver machen, auch um die Nutzung von E-Autos in Fahrschulen zu fördern. Mit der neuen Regelung könnten einige zusätzliche Fahrstunden sowie eine Eignungsprüfung durch einen Fahrlehrer reichen, um nach bestandener Automatik-Prüfung auch selbst schalten zu dürfen. Eine zweite amtliche Prüfung zu entsprechenden Gebühren entfiele. Die Einführung der Regelung ist noch für 2020 geplant.

AEZ Kaiman high gloss am Audi A6

ÖSTERREICH

Dienstwagen & Co

Wer ein Firmenauto auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man leisten muss, richtet sich nach Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Mit der Umstellung auf das neue Testverfahren WLTP kommt es auch hier zu Änderungen: Für Firmenautos, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigeren Sachbezugswert, der nicht überschritten werden darf, bei 141 Gramm je Kilometer gemäß WLTP. Für Fahrzeuge, die bis dahin im Jahr 2020 neu zugelassen werden, gilt ein Grenzwert von 118 Gramm je Kilometer gemäß dem alten Zyklus NEFZ.

Für Krafträder (einspurig) mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie Fahrräder – also auch E-Bikes – ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehmer ab 1. Januar 2020 die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb elektrisch betriebener Krafträder (z. B. E-Bikes und E-Motorräder) anfällt, als Vorsteuer geltend machen. Damit kommt es zu einer Gleichstellung mit Elektro-Pkw, für die das schon bisher gegolten hat.

Autobahnvignette – Preisanpassung und Änderung für dreirädrige Kfz

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurden die Vignettentarife angepasst und für 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro. Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes): Kfz mit drei Rädern gelten nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen (bisher war eine Pkw-Vignette notwendig).

Ökologisierung der NoVA und Anpassung an den WLTP

Ab 1. Jänner 2020 kommt es neben einer Ökologisierung auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen", raten die Experten des Österreichischen Mobilitätsclubs. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich dann anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode wählen.

Parkgebührenerhöhung in Wien

Die Stadt Wien hebt inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet dann 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31.12.2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden.

Tesla Model 3 auf AEZ Steam graphite

SCHWEIZ

Führerausweis auf Probe

Was ändert 2020 auf Schweizer Straßen? Per 1. Januar (noch) nicht viel: Einzig Junglenker können aufatmen, ihr Portemonnaie wird künftig geschont. Die bislang zwei, innerhalb von drei Jahren zu besuchenden obligatorischen Weiterbildungskurs-Tage werden seit Jahresbeginn in nur noch einem Kurstag zusammengefasst. Dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. Er dauert sieben Stunden und umfasst auf extra dazu vorgesehenen Ausbildungsplätzen praktische Fahrübungen mit Vollbremsungen, aber auch energieeffizientes Fahren im Auto und auf Simulatoren.

Im Laufe dieses Jahres dürften weitere, vom Bundesrat abgesegnete Änderungen im Straßenverkehrsgesetz dazukommen. Diese betreffen vor allem die Autobahnen.

Rechtsvorbeifahren: Wer heute rechts überholt, riskiert einen sofortigen Führerscheinentzug. 2020 soll aber vorsichtiges Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Dies bedeutet gemäß dem Bundesamt für Straßen aber nicht, dass Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt wird.

Motorwagen mit Anhänger: Ebenfalls noch dieses Jahr dürfte die Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger (z. B. Wohnwagengespanne, Personenwagen mit Pferdeanhänger) auf Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht werden.

Rettungsgasse: Heute wird nur gebüßt, wer konkret Einsatzfahrzeuge behindert. Gemäß dem Maßnahmenpaket des Bundesrats soll aber noch dieses Jahr auf Schweizer Autobahnen das Bilden von Rettungsgassen Vorschrift werden. Wie hoch allfällige Strafen ausfallen werden, steht noch nicht fest. Gemäß dem Bundesamt soll es bei Verstößen je nach Einzelfall aber direkt zu einer Anzeige kommen und nicht über das Ordnungsbußenverfahren geregelt werden.

Autobahn

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