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16.01.2018

Neues Jahr. Neue Regeln.

Neues Jahr, Neue Regeln

Was wäre ein neues Jahr ohne neue Regeln? AEZ hat sich für Sie umgehört und Ihnen die wichtigsten Änderungen für Deutschland und Österreich übersichtlich zusammengefasst.

Deutschland:

Bereits seit dem 1.Januar 2018 sind neue Gesetze in Kraft getreten. Ab dem Jahreswechsel dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit einem Alpine-Symbol, besser bekannt als „Schneeflockensymbol“ verkauft werden. Sollten Sie sich in der Situation befinden, neue Pneus zu kaufen, empfehlen wir unbedingt darauf zu achten. Bislang genügte das M+S-Symbol, das in zahlreichen unterschiedlichen Varianten vorkam, jedoch keine garantierte Bescheinigung für die Wintertauglichkeit der Reifen ist. Wer aktuell noch so einen Reifen mit M+S-Kennzeichnung verwendet, darf diesen noch bis zur Wintersaison 2023/24 benutzen.

Situative Winterreifenpflicht

Ausgenommen von der vorher beschriebenen Änderung, ist die situative Winterreifenpflicht in Deutschland, denn diese bleibt gleich. Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen PKW Winterreifen aufgezogen haben. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen somit verboten und bei Verstoß gelten hohe Bußgeldstrafen.

Neue Abgasmessung (AU)

Diesel-Gate sei Dank. Damit realitätsnahe Werte über den Schadstoff-Ausstoß von PKWs ermittelt werden können, gilt ab 2018, bei der Hauptuntersuchung (HU), die sogenannte „Endrohrmessung“ mittels Sonde. Diese Untersuchungen ist Bestandteil der HU. Nur mit einer bestandenen Abgasmessung, erhalten Lenker auch das TÜV-Siegel.

BMW 6 on AEZ Steam

Neue KFZ-Steuer

Ab dem 1.September 2018 gilt in Deutschland auch eine neue KFZ-Steuer für viele Neuwagen. Denn ab September beginnt ein neuer Prüfzyklus für den EU-Normverbrauch, der wesentlich praxisnäher sein soll. Die Folge: Der Durchschnittsverbrauch und damit der CO2-Ausstoß fast aller Neuwagen wird sich erhöhen. Experten rechnen mit einem Anstieg von ca. 15 bis 25 Prozent.

Volvo V90 on AEZ Steam graphite

eCall ist Pflicht

 

 

 

 

 

 

 

Ab 1. April 2018 müssen Neuwagen in Europa mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (Europaweit) aus und dirigiert Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Folgende Daten werden übermittelt: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere sowie Art des Kraftstoffs.

Österreich:

Neue § 57a-Vorschriften

Das berühmte „Pickerl“. Ab 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für LKW, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für reguläre PKW, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

eCall ist auch in Österreich Pflicht

Ab 1. April 2018 müssen Neuwagen in Europa mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (europaweit) aus und dirigiert Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Folgende Daten werden übermittelt: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere sowie Art des Kraftstoffs.

Wie funktioniert eCall?

Das automatische Notrufsystem eCall funktioniert mit einem Cashsensor oder über einen Notrufknopf. Bei einem Unfall wird der Cashsensor aktiviert und sendet ein Notsignal aus. Gleichzeitig werden wichtige Informationen an die Notrufzentrale übermittelt. So wird beispielsweise über Satellit die genaue Position des Fahrzeugs eruiert und an die alamierte Rettungskräfte weitergegeben.

Digitale Vignette

Statt der Klebevignette kann seit heuer eine digitale Vignette über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette.

Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kann kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorgenommen werden. In der online für jeden zugänglichen Vignettenevidenz kann man durch Eingabe des Kennzeichens einsehen, ob ein Fahrzeug (z.B. Mietwagen) über eine digitale Vignette verfügt.

Copyright Photos: ADAC/Wolfgang Grube, eCall Grafik/EU Kommission, Digi Vignette/Asfinag